RAHMENPLANUNG
Der städtebauliche Rahmenplan
Städtebauliche Rahmenpläne sind ein adäquates Mittel, um den Bürger*innen die Entwicklungsziele und Zukunftsvisionen der Stadtverwaltung und Politik für einen Stadtteil näherzubringen. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, Interessierte, betroffene An- und Einwohner*innen, Stakeholder, Eigentümer*innen und/oder Investor*innen einzubeziehen.
Der Rahmenplan ist Voraussetzung als auch Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen im öffentlichen Raum. Dazu zählen Straßen, Wege und Plätze, öffentliche Gebäude für Wohnfolge- und Gemeinbedarfseinrichtungen. Ebenfalls können für private Maßnahmen an Gebäuden Fördermittel beantragt werden.
Grundlage für eine Bewertung sind die Förderrichtlinien des Bundes, des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das ISEK.
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bedarf der Städtebauliche Rahmenplan eines Bürgerschaftsbeschlusses.

Entwicklungsziele
Das Ziel des Rahmenplanes ist es, die Entwicklungspotenziale eines Gebietes anhand einer integrierten und somit thematisch vielfältigen Analyse zu eruieren. Wie auch im ISEK selbst werden dabei alle wesentlichen und den Stadtteil beeinflussenden Themen aufgearbeitet. Die gewonnen Erkenntnisse fließen, formuliert als städtebauliche Ziele, in den Rahmenplan.
Hierbei wird vor allem auf folgende Kernaspekte geachtet:
- Verbesserung des Wohnumfeldes;
- Aufwertung von öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen;
- Erhalt einer vielfältigen Nutzungsmischung;
- Stärkung von Orten der Identifikation und Berücksichtigung historischer ortstypischer Baustrukturen;
- Tätigung von Aussagen bzgl. des Wertes und des Umgangs mit der vorhandenen städtischen Struktur sowie
- attraktive Gestaltung des Stadtteils für verschiedene Alters- und Nutzergruppen.
AKTUELLE PROJEKTE
Stadtzentrum Rostock
Der Rahmenplan für das Stadtzentrum Rostock wurde erstmals 1993 erarbeitet und wurde bisher zweimal in den Jahren 1998 und 2008 fortgeschrieben. Aktuell befindet sich der Rahmenplan in seiner dritten Fortschreibung, um den sich verändernden Bedingungen wie dem Klimawandel oder den sich neu ausgerichteten Wohnvorlieben der Bevölkerung gerecht zu werden.
Im Jahr 2014 erfolgte eine Erweiterung des Gebietes um den Bereich „Ehemaliger Güterbahnhof“, der in zukünftige Planungen aufgenommen wurde.
Mit Fertigstellung eines Teilgebietes werden diese aus dem Sanierungsgebiet entlassen. Derzeit wird die 10. Teilaufhebung vorbereitet. Die zum Rahmenplan bestehende Sanierungssatzung wurde erstmalig 1993 beschlossen und wird voraussichtlich bis 2030 gültig sein.

Lichtenhagen
Im Ergebnis der dritten Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) vom 7. Januar 2018 wurde das Gebiet der Großwohnsiedlung Lichtenhagen als ein „Schwerpunktgebiet mit Handlungsbedarf“ eingestuft. Im städtebaulichen Bereich bedeutet das insbesondere die dringende Sanierung des öffentlichen Raums. Dies betrifft beispielsweise Bereiche wie Grünanlagen, die Wiederherstellung bzw. Aufwertung von Aufenthaltsbereichen oder die Sanierung von Verkehrsstrukturen.
Lichtenhagen wurde 2019 in das Städtebauförderungsprogramm „Die Soziale Stadt“ aufgenommen. Das Förderprogramm umfasst städtebauliche Investitionen in das Wohnumfeld, die Infrastruktur und die Wohnqualität. Ziel ist dabei in erster Linie die Förderung des sozialen Zusammenhalts in den Quartieren sowie die Integration aller Bevölkerungsgruppen. Ein besonderer Fokus des Förderprogramms liegt auf der sozial gerechten Entwicklung der Quartiere und den Abbau sich verstärkender sozialräumlicher Unterschiede (vgl. BMI o. J.).
Im Jahr 2020 wurde die Struktur der Städtebauförderprogramme überarbeitet. Das bisherige Programm "Die Soziale Stadt" wird mit dem neuen Programm "Sozialer Zusammenhalt" fortentwickelt. Die Programmziele bestehen weiterhin darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Im neuen Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont. (BMI, 2019).

Osthafen-Petridamm
Die heutigen Gewerbegebiete Petridamm und Osthafen bilden für Rostock wichtige Stadtbereiche mit Entwicklungspotential und sollen zukünftig nicht nur als Gewerbeflächen sondern als attraktives und lebendiges Quartier für die Bürger*innen mit einer höheren Nutzungsvielfalt dienen. Gemeinsam mit dem Planungsbüro Sweco erarbeiten die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock einen Rahmenplan, um eine ganzheitliche und gezielt nachhaltige Entwicklung des Quartiers zu verfolgen.
Der herrschende Wohnungsdruck in der Gesamtstadt ist auch in diesem Stadtbereich deutlich zu spüren. Durch die gewerblichen Nutzungen ist Wohnbebauung rechtlich und unter Beachtung guter Wohnbedingungen schwer einzuordnen und soll mit Hilfe eines städtischen Rahmenplans eingegliedert werden. Bei einer Erweiterung der Nutzungsvielfalt in diesem Stadtteil steigt auch der Flächenbedarf an öffentlicher Infrastruktur wie Kindertagesstätten, Schulen, Spiel-, Sport- und Freiflächen sowie Stellplätzen weiter an. Ein Anteil an städtischen Flächen in diesen Gebieten lässt eine gemeinsame Planung und Umnutzung mit den dortigen Eigentümern realistisch erscheinen. Des Weiteren bedürfen die aktuellen Bebauungspläne 13.GE.93 Gewerbegebiet Osthafen und 13.GE.77 Gewerbegebiet Petridamm nach 20 Jahren einer Fortschreibung.Ziel ist, einen durchgrünten, nutzungsgemischten Stadtteil am Wasser zu schaffen, bei dem Gewerbe und Wohnen in Einklang gebracht werden. Außerdem soll mit der Gestaltung des Quartiers eine höhere Aufenthaltsqualität und Freiraumgestaltung einhergehen. Wichtige Punkte, die Einfluss auf die Quartiersentwicklung haben, sind eine integrierte und vernetzte Mobilität sowie Klimaanpassungen und Widerstandsfähigkeit.
Eine bedeutende Rolle spielt in der Entwicklung des Osthafen-Petridamms die Beteiligung der Bürger*innen. Hierbei spielen die Themen Arbeiten und Wohnen, Begegnungsorte, Mobilität und Leitideen eine Rolle.Seit den 1930er Jahren ist hier überwiegend Gewerbe angesiedelt. Heute stellt sich ein prosperierender Gewerbestandort im Bereich Osthafen dar und ein teilweise „vergessener“ Ort im Bereich Petridamm/Dierkower Damm.
Bereits im Jahr 2018 wurde durch die Bürgerschaft für den B-Plan Gewerbegebiet Petridamm ein Beschluss zur Neuaufstellung zur Untersuchung der Verkehrstrassen und der Prüfung Urbanes Gebiet gefasst. (13.GE.77_1, Gewerbegebiet Petridamm, 1. Änderung)

ZEITPLAN ZUR ERSTELLUNG DES RAHMENPLANES OSTHAFEN-PETRIDAMM
ZEITPLAN ZUR ERSTELLUNG DES RAHMENPLANES OSTHAFEN-PETRIDAMM
ZEITPLAN ZUR ERSTELLUNG DES RAHMENPLANES OSTHAFEN-PETRIDAMM
| Zeitraum | Bürger*innen-beteiligungen | Inhalte | Teilnehmende |
| Bestandsaufnahme und Analyse | |||
| 28.04.2023 - 28.05.2023 | Online-Befragung | Bestandsanalyse und Wahrnehmung des Gebietes | über 500 Rückmeldungen |
| 07.07.2023 | Präsenzbeteiligung am Warnowufer | Bestandsanalyse und Ideenabfrage durch Lego-Baustation, Offenen Dialog, Plakatausstellung, Ideenkasten und Bodenkarte | |
| Erstellung eines Leitbildes | |||
| Herbst 2023 | Zielgruppenbeteiligung | ||
| Winter 2023 | Onlinebeteiligung | ||
| Rahmenplan | |||
| Herbst 2024 | Informationsveranstaltung | ||
Die Zeitangaben sind Richtwerte und können sich leicht verschieben.


