Organe der RGS
Leitlinien guter Unternehmensführung
Die RGS ist ein kommunales Unternehmen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Stadt hat sich verpflichtet, gemeinsam mit ihren Eigen- und Beteiligungsgesellschaften eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die sich an folgenden Grundsätzen ausrichtet:
- Wirtschaftlicher Erfolg des Unternehmens und des Konzernverbundes Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Gemeinwohlorientierung
Zur Umsetzung dieser Anforderungen an eine gute Unternehmensführung hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Jahr 2008 als Steuerungsinstrument den Public Corporate Governance Kodex beschlossen. Dieser wurde unter Berücksichtigung des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex aus dem Jahr 2021 und aktueller Rechtsprechungen und Regelwerke überarbeitet.
Gesellschafterin der RGS
Die Gesellschafterin hat die Aufgabe, die RGS bei der Erfüllung des Unternehmenszweckes zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange zu optimieren.
Gesellschafterin: Hanse- und Universitätsstadt Rostock vertreten durch die Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger
Aufsichtsrat der RGS
Der Aufsichtsrat soll nach § 8 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags aus neun Mitgliedern bestehen, die gemäß Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern durch die Bürgerschaft gewählt werden. Dem Aufsichtsrat der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH gehören zurzeit die folgenden Personen an:
Rainer Albrecht | Vorsitzender des Aufsichtsrates SPD |
Falko Schulz | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates DIE LINKE.PARTEI |
Sabine Krüger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Helge Bothur | DIE LINKE.PARTEI |
Franziska Raeuber | CDU/UFR |
Stephan Porst | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
Dr. Sybille Bachmann | Rostocker Bund |
Björn Dargus | AUFBRUCH 09 |
Kristina Wappler | CDU/UFR |