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Rostocks City: markanter Mittelpunkt einer modernen Großstadt

Das „Stadtzentrum Rostock“ wird attraktiver

Anfang der 1990er-Jahre stand Rostock vor der Aufgabe, das historische Stadtzentrum gemäß den Ansprüchen einer modernen Großstadt zu entwickeln. Für die Bewohner*innen der Innenstadt sollte die Lebensqualität erhöht, für die Besucher*innen der Aufenthalt attraktiver gestaltet werden.

Das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ wurde 1992 festgelegt und im Laufe der Jahre um Erweiterungsgebiete ergänzt. Die Festlegung des Sanierungsgebietes war Grundlage für den Einsatz von Städtebaufördermitteln. Es umfasst einen wesentlichen Teil der Rostocker Innenstadt, die sich aus der historischen Altstadt, der Kröpeliner-Tor-Vorstadt und der Steintor-Vorstadt zusammensetzt. Ursprünglich umfasste das Gebiet ca. 144 ha. 

 

Neun Teilaufhebungen

Nach mehr als 30 Jahren wurden große Teile des Stadtzentrums aufwendig saniert, sodass die Sanierungsarbeiten für Einzelgrundstücke und Teilgebiete bereits abgeschlossen sind. Aufgrund dessen erfolgte für die einzelne fertig gestellte Gebiete und Grundstücke schrittweise eine Aufhebung der Sanierungssatzung, sodass diese nicht mehr zum Sanierungsgebiet inbegriffen sind. Mittlerweile gab es bereits neun Teilaufhebungen.

Eine aktuelle Darstellung des Sanierungsgebiet (orange) und der Teilaufhebungen (blau) der Satzung auf dem Rostocker Stadtplan ist unter  http://www.geoport-hro.de zu unter der Kategorie Bauen und Stadtplanung → Sanierungsgebiete zu finden.

Entwicklung der Innenstadt

Inzwischen hat sich das Rostocker Stadtzentrum zu einem modernen und belebten Einkaufsviertel entwickelt. Tausende Rostocker und Touristen nutzen in der Bummelmeile „Kröpeliner Straße“ täglich die Angebote des Einzelhandels, der Gastronomie und der kulturellen Einrichtungen. Doch trotz der positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren sind noch nicht alle Aufgaben gelöst: Die Nordkante des Neuen Marktes steht vor der Wiederbelebung und auch in anderen Bereichen der Innenstadt bleibt noch Raum für ambitionierte Einkaufs- und Wohnprojekte sowie für die Realisierung des Theaterneubaus. Die Entwicklung des „Petriviertels“ zwischen der östlichen Stadtmauer und der Warnow ist abgeschlossen. 

Förderung für private Bauherren in der Städtebauförderung

Förderung der Modernisierung und Instandsetzung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock fördert Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Außenhülle von Gebäuden. Dazu zählen zum Beispiel Dach-, Fassaden- oder Fenstersanierungen. Für diese Vorhaben werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Voraussetzung für eine Förderung sind ein Beratungsgespräch des Antragstellers mit der RGS, ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgutachten sowie der Abschluss einer Modernisierungs- und Instansdsetzungsvereinbarung zwischen dem Antragsteller und der RGS.

Neubauförderung

Neben der Modernisierung und der Instandsetzung des Gebäudebestandes ist es auch ein erklärtes Ziel der Stadtentwicklung, bestehende Brachen, Baulücken und unbebaute Grundstücke neuen Nutzungen zuzuführen. Im Sanierungsgebiet gibt es hierfür attraktive Fördermöglichkeiten. Auf Antrag unterstützt die „Initiative Neues Wohnen in der Innenstadt – Zurück in die City. Schließung innerstädtischer Baulücken“ Grundstückseigentümer von Baulücken und potenzielle Bauherren. Voraussetzung für eine Neubauförderung ist, dass sich das künftige Wohnhaus innerhalb des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum Rostock“ befindet. Um die Förderung der Initiative in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller das künftige Wohnhaus selbst nutzen.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Wohnungsbauförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: nähere Informationen beim Landesförderinstitut M-V
  • Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten (z.B. gemäß § 7h EStG), nähere Informationen beim Kämmereiamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

Informationsblatt zur Ausgleichszahlungen