Planfeststellungsverfahren zur Warnowbrücke
Ein Planfeststellungsverfahren wird im Zuge einer behördlichen Genehmigung zum Bau eines größeren Infrastrukturvorhabens eingeleitet. Es soll sicherstellen, dass alle Aspekte eines Projekts, die von öffentlichem Interesse sind oder private Rechte berühren, berücksichtigt werden. Das Planfeststellungsverfahren unterteilt sich in:
- Anhörungsverfahren
- Planfeststellungsbeschluss
1. Anhörungsverfahren
Im Anhörungsverfahren konnten alle betroffenen Akteure Einwände oder Bedenken zum Bau der Warnowbrücke einreichen. Im Rahmen der Anhörung ist eine Vielzahl von Einwendungen eingegangen. Unter anderem wurde die Thematik der Anprallasten hinsichtlich möglicher Schäden bei Schiffskollisionen aufgeworfen. Daraufhin wurde ein Gutachten zur Anprallast erstellt und die Entwurfsplanung samt Statik entsprechend angepasst.
2. Planfeststellungsbeschluss
Die Behörde muss bei ihrer Entscheidung alle Belange gegeneinander abwägen und einen Ausgleich finden, um eine möglichst umfassende Berücksichtigung aller Interessen zu gewährleisten.